Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die "Deutsche Gesellschaft für Ernährung und Sport mbH" im folgenden DG-ES genannt legt dem Verkehr mit ihren Kunden folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online-Bestellsystems zugrunde:
(1) Alle Preisangaben verstehen sich in EUR sofern nicht anders gekennzeichnet.
(2) Alle Preisangaben sind netto. Die jeweils zutreffende gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung extra ausgewiesen.
(3) Alle Preisangaben sind freibleibend und gelten nur für Online-Bestellungen. Alle Angaben zum Preis und Lieferfrist verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten zu den Konditionen, die bei der Erstellung dieser Informationen den jeweiligen Berechnungen zugrunde lagen.
(3.1) Die Versandkosten betragen pauschal 8,20 EUR netto pro Lieferung.
(4) Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Wir pflegen in dieses Bestellsystem die Angaben mehrerer Lieferanten ein und die Richtigkeit der darin dargebotenen Informationen sind abhängig von der Richtigkeit dieser Angaben.
(5) Technische Informationen, die unser Online-Bestellsystem zu bestimmten Artikeln zur Verfügung stellt sei es direkt in Form von Verweisen oder zum Herunterladen, sind nicht als zugesicherte Eigenschaft des jeweiligen Artikels zu verstehen. DG-ES ist nicht Ersteller dieser Informationen, sondern diese stammen aus verschiedenen Quellen im Allgemeinen vom Hersteller des jeweiligen Artikels und die DG-ES stellt sie im Rahmen einer kostenlosen Dienstleistung dem Kunden zur Verfügung.
(6) Die Lieferung erfolgt per Vorkasse, Lastschriftverfahren, Paypal oder nach gesonderter Vereinbarung auf Rechnung. Andere Zahlungsmöglichkeiten existieren derzeit nicht. Der Kunde kann während der Bestellung die gewünschte Zahlungsart wählen. Die Änderung der Zahlungsart nach erfolgter Bestellung ist nicht möglich.
(7) Bestellte Ware wird von uns derzeit über UPS versendet. Die Wahl eines anderen Paketdienstes bleibt der DG-ES vorbehalten. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise hierzu.
(7.1) Frachtkosten siehe Versandkosten
(7.2) Die Frachtkosten sind vom Kunden zusätzlich zum normalen Kaufpreis der Ware zu entrichten.
(7.3) DG-ES stellt dem Kunden nur diejenigen Frachtkosten in Rechnung, die DG-ES selbst an die Paketdienste für den jeweiligen Versand entrichtet.
(7.4) Briefe, Blinden- oder Warensendungen etc. sind nicht möglich.
(7.5) Jede Bestellung wird getrennt versendet, dementsprechend fallen auch für jede Bestellung die genannten Frachtkosten an. Dies ist aus organisatorischen Gründen nötig und gilt auch, wenn mehrere Bestellungen desselben Kunden oder für dieselbe Lieferadresse in kurzem zeitlichen Abstand erfolgen.
(7.6) Der Versand von Ware erfolgt ausschließlich an in Deutschland, Österreich und Schweiz befindliche Adressen.
(8) Für die Abwicklung von Bestellungen erhebt die DG-ES persönliche Daten des Kunden.
(8.1) Die DG-ES bemüht sich, so wenig Daten wie möglich vom Kunden zu erheben. Insbesondere werden keine Daten erhoben, die nicht zur Abwicklung der Bestellung erforderlich sind.
(8.2) Für die Abwicklung einer Bestellung erforderliche Daten sind derzeit die vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden.
(8.3) Der Kunde ist verpflichtet, beim Bestellvorgang die als erforderlich gekennzeichneten persönlichen Daten vollständig und richtig anzugeben.
(8.4) Die DG-ES garantiert, dass im Laufe des Bestellvorgangs abgefragte persönliche Daten des Kunden ausschließlich von der DG-ES eingesehen und verwendet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder die Einsichtnahme in die Daten durch Dritte ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon werden im Punkt (8.5) erläutert.
(8.5) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die DG-ES die Weitermeldung des gesamten Vorgangs inklusive der betreffenden Kundendaten an die Schufa und andere anerkannte für die Bonitätsprüfung zuständige Stellen vor.
(9) Diese Bedingungen können von der DG-ES jederzeit geändert werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen individuellen Hinweis oder eine individuelle Benachrichtigung über die Änderungen. Während einer Änderung der AGBs bestehende und noch nicht vollständig abgewickelte Verträge oder Bestellvorgänge zwischen der DG-ES und den Kunden bleiben von den Änderungen unberührt.
Durch den Start oder die Benutzung des Online-Bestellsystems erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Im Übrigen verzichtet die DG-ES auf die Erhebung Ihrer Kreditkartendaten.
1. Allgemeine Bestimmungen
a) Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
b) Auskünfte und mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschalten des Kaufgegenstandes.
c) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Gewichts-, Inhalts-, Mengen-, Geschmacks- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle Angebote sind freibleibend. Konstruktions- und Formenänderungen sowie sonstige Änderungen aller Art des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten.
d) Schriftliche Aufträge des Auftraggebers gelten als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich abgelehnt werden.
2. Preise
Die Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-/Frachtkosten inkl. Transportversicherung ab Werk oder Lager gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Inhouse-Schulungen verpflichtet sich der Auftraggeber - soweit nicht anders vereinbart - die jeweils gültigen km-Kosten für den anteiligen Fahrtkostenanteil ab Sitz des Auftragnehmers zu übernehmen.
3. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Rechnungsdatum fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauskasse oder Anzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsrückstand entfallen für den Auftragnehmer Termine und Garantiegewährleistungsverpflichtung.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprache.
b) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt, und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält, oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
c) Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen, oder Eingriffen Dritter, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
d) Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
5. Lieferzeiten
a) Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Lieferzeiten werden in der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt und setzen die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. In Fällen, in denen die Verspätung der Lieferung auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr o. ä. Ereignisse, z. B. Aussperrung, Streik oder vom Auftragnehmer nicht zu vertretende mangelnde rechtzeitige Selbstbelieferung beruht, verlängern sich die Fristen angemessen.
b) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
c) Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung, als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Punkt 4 b) genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
6. Gefahrenübergang
Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Auftraggeber über:
a) Bei Versandlieferungen/Abholungen am Tag des Versands oder zum Zeitpunkt der Abholung
b) Bei persönlicher Lieferung am Tage der Übernahme im Betrieb des Auftraggebers.
7. Entgegennahme
Der Auftraggeber darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
8. Sachmängel
a) Alle Teile sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
b) Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrenübergang.
c) Der Auftraggeber hat Sachmängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen (dies gilt auch für Mietgeräte).
d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mangelrüge zu Unrecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu erhalten.
e) Zunächst ist dem Auftragnehmer, Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Punkt 10 - vom Vertrag zurückzutreten.
f) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
g) Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
9. Garantie
Der Auftragnehmer gewährt eine Garantie für technische Produkte von 12 Monaten, auf alles Zubehör eine Garantie von 3 Monaten. Garantieansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie nicht bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Garantieansprüche des Auftraggebers oder Haftung des Auftragnehmers. Alle Teile, die innerhalb der Garantiefrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, werden nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert. Im Garantiefall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme der Versandkosten der Teile zum Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Übernahme der Rücksendekosten auf dem üblichen Versandweg - wenn nicht anders vereinbart via UPS - zum Auftraggeber. Wenn der Auftraggeber davon abweichende Versandarten für die Rücksendung wünscht, verpflichtet er sich, die etwa zusätzlich entstehenden Kosten dem Auftragnehmer zu erstatten. Die Haftung für die etwaige Schäden während/durch den Versand liegen beim jeweiligen Versender.
10. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für Folgeschäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder Benutzung unsachgemäßer Betriebsmittel oder Folgeschäden anderer Art, sowie wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Soweit dem Auftraggeber aus diesem Punkt 10. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen gem. Punkt 8b).
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftragnehmers zu klagen.
b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige vertragliche Bestimmung nichtig oder rechtsunwirksam sein, wird davon die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die fehlerhafte Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die gesetzlich zulässig ist.

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